Heilpraktiker

Heilpraktiker (Psychotherapie) – Woher kommt der Begriff und was darf er behandeln?

Der Begriff Heilpraktiker ist in erster Linie ein juristischer Begriff. Im Jahr 1939 wurde das „Heilpraktikergesetz“ erlassen. Einfach gesagt wurde darin festgelegt, dass Kranke im Regelfall nur von Ärzten mit Zulassung behandelt werden dürfen. Außerdem dürfen Fachkundige, die ihre Kompetenz durch eine Überprüfung vor dem Gesundheitsamt nachgewiesen haben Kranke behandeln. Es sollte damit sichergestellt werden, daß von Behandlern „keine Gefahr für die Volksgesundheit“ ausgeht. Es ging darum Scharlatanen, die mit Heilversprechen übers Land zogen, zu kontrollieren.

Die Behandlung durch Heilpraktiker wird nur in Ausnahmefällen von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Daher besetzen Heilpraktiker meist Nischen in Bereichen, in denen auch Kassenärzte eine Privatrechnung schreiben müssen. Häufig werden die angewendeten Verfahren unter den Begriffen Alternativmedizin oder Naturheilverfahren zusammengefasst. Die wissenschaftlichen Nachweise der Wirksamkeit für diese Verfahren sind unterschiedlich. Das gleiche gilt aber auch für manche Verfahren der ärztlichen Medizin. Die Pharmalobby hat aber andere Möglichkeiten der Einflussnahme als Heilpraktikerverbände.

Im Jahr 1993 wurde der Bergriff „Heilpraktiker eingeschränkt auf das Fachgebiet der Psychotherapie“ eingeführt. Kurz Heilpraktiker für Psychotherapie. Ein Heilpraktikeranwärter wollte Klienten nur bei psychischen Problemen behandeln – dafür wollte er sich nicht weiter mit Themen der Anatomie und körperlichen Krankheiten beschäftigen. Vor Gericht wurde festgestellt, dass er bei einer anderen Art der Überprüfung als Heilpraktiker, eingeschränkt auf das Fachgebiet der Psychotherapie, tätig werden kann.

Seit 2009 gibt es Heilpraktiker für Physiotherapie. Dadurch haben vor allem Osteopathen die Möglichkeit erhalten ohne ärztliche Zulassung der Heilkunde für den Bewegungsapparat nachzugehen.
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